Allgemeine Geschäftsbedingungen – Human Comfort

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendbarkeit
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge in Bezug auf DMJ Outdoor BV mit Sitz in Blokker (Gildenweg 1695GD) und eingetragen bei der Handelskammer unter der Handelsnummer 70208484, im Folgenden genannt, und sind Bestandteil dieser Angebote. als „Verwender“ zur Lieferung von Produkten jeglicher Art, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  • In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „der Kunde“: jede (juristische) Person, die Waren beim oder über den Benutzer bestellt und/oder kauft.

  • Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

  1. Vertragsabschluss und Vertragsänderung
  • Alle Angebote und Offerten des Verwenders sind, gleich in welcher Form, unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist enthalten ist. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche (Auftrags-)Bestätigung des Verwenders oder durch tatsächliche Ausführung durch den Verwender zustande.

  • Sämtliche Angaben in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Verträgen und deren Anlagen, wie etwa Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Leistungen und Farben, darüber hinaus die Eigenschaften etwaig zur Verfügung gestellter Musterexemplare, haben lediglich Richtcharakter. Geringfügige Abweichungen gehen daher nicht zu Lasten und auf Risiko des Nutzers.

  • Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in den Angeboten des Verwenders entbinden den Verwender von der Leistungspflicht und/oder etwaigen daraus entstehenden Schadensersatzverpflichtungen, auch nach Vertragsschluss.
  1. Ausführung der Vereinbarung
  • Die Lieferung erfolgt gemäß dem geltenden Incoterm: Ex Works (ab Lager DMJ Outdoor BV), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falls der Kunde die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht annimmt oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verwender berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.

  • Die Ware gilt als geliefert, sobald der Verwender den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise montiert werden muss oder nicht, beim Verwender oder bei einem Dritten zur Abholung durch den Kunden bereit steht. oder im Auftrag des Kunden auszuliefern bzw. zu versenden. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Gefahr für die gelieferte Ware auf den Kunden über.

  • Wenn die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass der Verwender den Transport der Produkte organisiert, gehen sowohl die Kosten als auch das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung während des Transports zu Lasten des Kunden.

  • Der Verwender gibt in Angeboten, Offerten, Verträgen oder auf andere Weise genannte Lieferzeiten stets nach bestem Wissen an und wird diese nach Möglichkeit einhalten, sie sind jedoch nicht verbindlich.

 

  1. Preise
  • Alle Preise verstehen sich in Euro und ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben. Eventuelle besondere Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Einfuhr und/oder Verzollung der vom Verwender an den Kunden zu liefernden Artikel sind nicht im Preis inbegriffen und gehen daher zu Lasten des Kunden.

  • Die in den Angeboten des Nutzers angezeigten Beträge basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots bestehenden Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern und anderen für das Preisniveau relevanten Faktoren. Ändern sich nach der (Auftrags-)Bestätigung einer oder mehrere der vorgenannten Faktoren, ist der Verwender berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Wenn eine Preiserhöhung gemäß dieser Bestimmung erfolgt und die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags beträgt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von acht Tagen, nachdem er von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, schriftlich zu kündigen. Preiserhöhung.
  1. Zahlung
  • Die Zahlung muss grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Eine Aufrechnung des Kunden mit etwaigen Forderungen gegenüber dem Verwender gegenüber den vom Verwender in Rechnung gestellten Beträgen ist nicht möglich.

  • Der Verwender hat stets das Recht, gelieferte bzw. bereits gelieferte Waren in Teillieferungen abzurechnen.

  • Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Nutzer zu benennendes Bank- oder Girokonto. Der Benutzer hat jederzeit das Recht, vor und nach Vertragsabschluss eine Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen, wobei die Ausführung des Vertrags durch den Benutzer ausgesetzt wird, bis die Sicherheit geleistet und/oder die Vorauszahlung wurde vom Benutzer empfangen. . Bei Verweigerung der Vorauszahlung ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Kunde haftet für den dem Verwender hierdurch entstehenden Schaden.

  • Der Benutzer ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die sich im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten für den Kunden in seinem Besitz befinden, bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden an den Benutzer geschuldeten Zahlungen auszusetzen.

  • Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde dem Benutzer die gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

  • Wenn nach Ablauf einer durch schriftliche Mitteilung gesetzten zusätzlichen Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen ist, schuldet der Kunde eine Geldstrafe in Höhe von 10 % des vom Kunden an den Verwender geschuldeten Hauptbetrags einschließlich Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob der Verwender außergerichtliche Inkassokosten aufwenden musste und unbeschadet des Rechts des Nutzers, Schadensersatz zu verlangen.

  • Unbeschadet der sonstigen Rechte des Nutzers nach diesem Artikel ist der Kunde verpflichtet, dem Nutzer die Inkassokosten zu erstatten, die dem Nutzer entstanden sind und die über die Zusendung einer einmaligen Mahnung oder die bloße Abgabe eines nicht akzeptierten Vergleichsvorschlags hinausgehen. Einholen einfacher Auskünfte bzw. Zusammenstellen der Akte im üblichen Rahmen. Diese Kosten werden auf Grundlage der jeweils geltenden Richtlinien der niederländischen Gerichte festgelegt.

  • Die Anwendbarkeit von Artikel 6:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist im Hinblick auf die in diesem Artikel enthaltene Vertragsstrafeklausel ausgeschlossen.
  1. Garantie
  • Gibt der Verwender gegenüber dem Kunden eine Garantie hinsichtlich der von ihm gelieferten oder zu liefernden Arbeiten oder Produkte ab, wird er den Kunden hierauf ausdrücklich und schriftlich hinweisen. Erfolgt kein solcher ausdrücklicher schriftlicher Hinweis, kann sich der Kunde unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden Vorschriften nicht auf eine Garantie berufen.

  • Sofern ein Gewährleistungsanspruch des Kunden berechtigt ist, wird der Verwender die zu liefernden Produkte nach seiner Wahl nachbessern oder vereinbarungsgemäß liefern, es sei denn, dass dies für den Kunden inzwischen nachweislich sinnlos geworden ist. Teilt der Verwender dem Kunden mit, dass er eine Reparatur vornehmen wird, stellt der Kunde dem Verwender die gelieferten Produkte auf seine Kosten und Gefahr wieder zur Verfügung.

  • Jegliche Gewährleistungspflicht des Verwenders erlischt, wenn Fehler, Mängel oder Unvollkommenheiten in Bezug auf diese Artikel das Ergebnis einer falschen, nachlässigen oder ungeschickten Verwendung oder Handhabung der gelieferten Artikel durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte sind oder wenn sie das Ergebnis sind die auf äußere Einflüsse wie beispielsweise Feuer- oder Wasserschäden zurückzuführen sind oder wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Verwenders Änderungen an den vom Verwender gelieferten Gegenständen vorgenommen haben oder vornehmen lassen.

  1. Anzeige
  • Etwaige Beanstandungen eines vom Verwender gelieferten Produktes sind dem Verwender unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Nach Ablauf von 15 Tagen seit Lieferung der Produkte kann der Kunde keine berechtigte Mängelrüge mehr erheben, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei sorgfältiger und rechtzeitiger Untersuchung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar war. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Verwender innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Mangel für ihn erkennbar geworden ist oder hätte erkennbar sein können, schriftlich und unter Angabe von Gründen über den Mangel zu informieren.

  • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Verwender nicht verpflichtet, Rücksendungen des Kunden anzunehmen. Der Erhalt von Retouren bedeutet in keinem Fall, dass der Nutzer die vom Kunden angegebenen Rückgabegründe anerkennt. Das Risiko hinsichtlich zurückgesandter Produkte verbleibt bis zur Gutschrift der Produkte durch den Verwender beim Kunden.

  • Wenn der Kunde eine vereinbarte Garantieleistung in Anspruch nimmt, sich diese Inanspruchnahme jedoch im Nachhinein als unberechtigt erweist, ist der Verwender berechtigt, dem Kunden die ihm aufgrund dieser Inanspruchnahme entstandenen Arbeiten und Kosten für Untersuchung und Reparatur gemäß zu den üblichen Tarifen, mindestens jedoch 100,00 €.
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Alle vom Benutzer zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umständen Eigentum des Benutzers, solange der Kunde keine Ansprüche gegen den Benutzer hat, einschließlich in jedem Fall des Kaufpreises, außergerichtlicher Kosten, Zinsen, Bußgelder und sonstiger Ansprüchen im Sinne von Artikel 3:92 Absatz 2 BW nicht nachgekommen ist.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum des Verwenders zu verwahren.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ganz oder teilweise an Dritte zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder zu übertragen, solange das Eigentum daran nicht auf den Kunden übergegangen ist, es sei denn, die Übertragung ist erforderlich für der Ausübung der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden.

  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verwender nicht nach oder hat der Verwender begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Verwender berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde wird hiermit kooperieren und dem Verwender zum Zwecke der Prüfung der Ware und/oder der Ausübung seiner Rechte jederzeit freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder Gebäuden gewähren. Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein kann als der ursprüngliche Preis, der zwischen dem Kunden und dem Verwender vereinbart wurde, abzüglich der dem Verwender durch die Rücknahme entstandenen Kosten.

  • Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DMJ Outdoor BV akzeptiert. Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten und Risiken gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Auflösung und Kündigung
  • Der Kunde gerät in Verzug, wenn er einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sowie wenn er einer schriftlichen Mahnung zur vollständigen Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. .

  • Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verwender berechtigt, ohne dass er zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet ist und unbeschadet seiner Rechte, den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen und/ oder jeden vom Kunden dem Verwender geschuldeten Betrag. den Betrag sofort vollständig einzufordern und/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

  • Der Verwender ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Insolvenz stellt oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder wenn sein gesamtes oder ein Teil seines Vermögens gepfändet wird. Sämtliche Rechnungsbeträge werden dann sofort fällig und zahlbar. Der Benutzer haftet niemals für Schäden aufgrund dieser Kündigung.
  1. Höhere Gewalt
  • Der Nutzer haftet nicht, wenn ein Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Pflichten des Nutzers. Wenn der Zeitraum, in dem der Nutzer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.
  • Unter dem Begriff „höhere Gewalt“ im Sinne dieses Artikels sind in jedem Fall unvorhergesehene Umstände, einschließlich solcher wirtschaftlicher Art, zu verstehen, die ohne Verschulden oder Zutun des Nutzers entstanden sind, wie z. B. schwerwiegende Störungen des Betriebs, erzwungene Produktionsverringerung, Streiks und Aussperrungen sowohl beim Benutzer als auch bei Lieferanten, Krieg, Feindseligkeiten, Belagerungszustand, Mobilisierung, sei es in den Niederlanden oder in einem anderen Land, in dem sich Niederlassungen des Benutzers oder Lieferanten befinden, Verzögerungen beim Transport oder verspätete oder falsche Lieferung von Waren oder Materialien oder Teilen durch Dritte, einschließlich Lieferanten des Benutzers.

  • Wenn der Verwender zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder seinen Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen. als ob es sich um eine gesonderte Vereinbarung handeln würde.
  1. Haftung

  • Die Gesamthaftung des Nutzers ist in jedem Fall auf den Ersatz des direkten Schadens beschränkt, wobei der Gesamtbetrag, den der Nutzer dem Kunden aufgrund eventueller Verpflichtungen und Schadensersatzansprüche zu zahlen hat, niemals den Betrag der Vereinbarung für dieser Vereinbarung. vereinbarter Preis (ohne Mehrwertsteuer).

  • Der Verwender haftet nicht für Schäden, wenn und soweit sich der Kunde gegen die betreffenden Schäden versichert hat oder vernünftigerweise hätte versichern können.

12. Streitigkeiten und anwendbares Recht

  • Sollten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unklarheiten bestehen, muss die Auslegung dieser Bestimmung(en) „im Geiste“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
  • Für alle mit einem Benutzer geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht. Die Geltung ausländischer Gesetze und Verträge, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht), ist ausgeschlossen.
  • Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag werden in erster Instanz ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk entschieden, in dem der Nutzer zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags seinen Sitz hat.